Allgemeine Geschäftsbedingungen

(AGB)

1 Leistungsbeschreibung

agriHome bietet hauswirtschaftliche Dienstleistungen an und unterstützt ihre Kunden rund um ihr Zuhause. Die Koordination & Einsatzplanung an die Angestellten werden von der Geschäftsstelle agriHome übernommen. Die Mindesteinsatzdauer beträgt 2 Stunden.  

Der Dienstleistungsumfang wird beim Neukundengespräch vor Ort mit dem Kunden vereinbart und auf der Bedarfsabklärung festgehalten.  

2 Verleihvertrag für Daueraufträge, Kündigungsfrist

Jeder Dauerauftrag erfordert einen Verleihvertrag zwischen dem Kunden und agriHome. Das vom Kunden unterschriebene Doppel ist an die Geschäftsstelle zurückzusenden. Bei einmaligen sowie Daueraufträgen und wenn nichts anderes vereinbart wird, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.  

Die Kündigungsfrist eines Verleihvertrages beträgt einen Monat und ist jeweils auf Ende des Folgemonats möglich. Die Kündigung des Verleihvertrages erfolgt schriftlich.  

Eine formlose Vertragsauflösung (ohne Kündigung) ist in Sonderfällen, z.B. Eintritt ins Alters- oder Pflegeheim, im Todesfall, bei Kündigung der Fachkraft während der Probezeit oder in Absprache mit der Geschäftsstelle möglich. Auch eine Zahlungsverweigerung trotz mehrfacher Mahnung oder eine Unzumutbarkeit der Dienstleistungserbringung können zu einer formlosen Vertragsauflösung führen. 

3 Preisbasis

Die Preise werden auf einer separaten Preisliste festgehalten und sind exklusiv Mehrwertsteuer. Die auf der Preisliste festgelegten Tarife sind verbindlich. Die Mindesteinsatzdauer von 2 Stunden wird in jedem Fall in Rechnung gestellt. Die Arbeitszeit wird viertelstündlich erfasst.

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich wahrzunehmen. Sollte der Kunde im Ausnahmefall einen abgemachten Termin aus triftigem Grund nicht wahrnehmen können, ist eine Terminänderung bzw. Absage bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kosten möglich. In diesem Fall genügt eine schriftliche oder telefonische Mitteilung an die Haushalthilfe oder die Geschäftsstelle. Bei Terminänderung bzw. Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden die vollen Kosten verrechnet.

Grundsätzlich kann die angestellte Person auch bei (Ferien-)Abwesenheiten des Kunden den Einsatz ausführen. In diesem Fall muss der Zugang zur Wohnung gewährleistet sein.  

Wenn der Kunde während den Ferienabwesenheiten keinen Einsatz wünscht, muss der Kunde dies mindestens 30 Tage vorher bekanntgeben, da sonst der Einsatz in voller Höhe berechnet wird. Sonderfälle, wie z.B. bei einem Spitalaufenthalt, sind mit der Geschäftsstelle abzusprechen.  

Über Ferienabwesenheiten des Mitarbeitenden wird der Kunde mindestens 30 Tage vorher in Kenntnis gesetzt, damit er bei Bedarf eine Stellvertretung bei der Geschäftsstelle anfordern kann. Eine Ersatzlösung kann nicht in jedem Fall gewährleistet werden.

4 Abrechnungsgrundlage: Elektronische Leistungserbringung

Die monatliche Abrechnung erfolgt anhand der elektronischen Leistungserfassung der Angestellten. Die Einsätze werden mittels Spitex Mobile App erfasst und an die Geschäftsstelle übermittelt. Ist der Kunde mit der erhaltenen Rechnung nicht einverstanden, muss er dies innert 10 Arbeitstagen der Geschäftsstelle melden und begründen (Tel. 041 925 80 42 oder info@agrihome.ch). Die gesamte Abrechnung erfolgt über den Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband, Schellenrain 5, 6210 Sursee. 

5 Zugang

Der Kunde ist dafür verantwortlich, der Arbeitskraft von agriHome den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewährleisten. Sofern die angestellte Person für die Erbringung der Leistung beim Kunden einen Zugang benötigt, um in die Räumlichkeiten zu gelangen, wird der Zugang vor Auftragsbeginn ausgehändigt und schriftlich quittiert. Der Zugang bleibt bis zum Rückruf durch den Kunden im Besitz der Angestellten. Die Zugangsabgabe wird auf dem Formular Zugangsreglement festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet.  

Ist das Vertragsverhältnis beendet oder der (Schlüssel-) Zugang zur Erfüllung des Auftrages wird hinterlegt, hat der Kunde selbstständig für eine etwaige Absicherung zu sorgen.  

Ist kein Zugang vorhanden und aufgrund einer Notfallsituation muss in die Wohnung eingedrungen werden, trägt der Kunde die Kosten für die Notöffnung. 

6 Reinigungsmittel und Verbrauchsmaterialien

Der Kunde ist für die notwendigen Arbeitsgegenstände selbst verantwortlich und stellt der Angestellten sämtliches Reinigungsmaterial (z.B. funktionstüchtiger Staubsauger) sowie Putzmittel kostenlos zur Verfügung.  

Die Inbetriebnahme der elektronischen Geräte (z.B. Staubsauger, Rasenmäher usw.) durch die angestellte Person erfolgt erst nach der Instruktion des Kunden. Zudem ist der Kunde dafür besorgt, dass bei jedem Einsatz saubere (d.h. bei mind. 60 Grad gewaschene) Reinigungstücher und Lappen vorliegen, welche von der Haushalthilfe benutzt werden können.    

agriHome übernimmt keine Verantwortung für Abnützungsschäden aus dem normalen Verbrauch und Gebrauch. Weiter ist der Kunde angehalten, die Arbeitssicherheit der Mitarbeitenden von agriHome in jedem Fall zu gewährleisten. Ist dies nicht der Fall, kann die Fachkraft die Arbeit ablehnen. 

7 Anstellungsbedingungen

agriHome bestätigt, dass die Mitarbeitenden durch den Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband nach den gesetzlichen Grundlagen angestellt sind. Wir bieten faire Anstellungsbedingungen und übernehmen die gesetzlichen Sozial- und Unfallversicherungen.  

Sollte ein Kunde eine Fachkraft von agriHome in Schwarzarbeit anstellen, wird er mit einer Konventionalstrafe belegt und der angestellten Person wird fristlos gekündigt. 

8 Rechnungsstellung und Zahlungskonditionen

Der Kunde erhält von agriHome (Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband LBV) monatlich eine Rechnung über die ausgeführten Arbeiten. Der Rechnungsbetrag ist, wenn vertraglich nichts Anderes vereinbart, innert 30 Tagen ohne Abzug auf das Konto der Luzerner Kantonalbank, IBAN-Nr. CH95 0077 8010 3010 7670 1 zu überweisen.  

Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde in Verzug und wird mit separatem Schreiben zur Begleichung des fälligen Betrages gemahnt. Der angemahnte Betrag ist innert 10 Tagen einzuzahlen. Ergibt sich eine weitere Verzögerung, wird eine Mahngebühr von CHF 20.00 verrechnet.  

Zahlungsverzug oder sonstige Veränderungen in den Verhältnissen des Kunden, welche die Bezahlung der ausgeführten Arbeiten gefährden, berechtigen agriHome:  

  • jederzeit vom Vertrag zurückzutreten und die Dienstleistung nicht zu erbringen.
  • alle bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden ungeachtet ihrer Fälligkeit sofort geltend zu machen oder für die Forderungen  Sicherheiten zu verlangen.
  • noch ausstehende Arbeiten, ungeachtet der für diese getroffenen Vereinbarungen, nur  gegen Vorauszahlung auszuführen.
  • vom Kunden Schadenersatz zu verlangen. 

9 Haftung

agriHome haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in analoger Weise wie die Arbeitnehmenden im Arbeitsrecht. Allfällige Schäden sind unverzüglich an die Geschäftsstelle agriHome zu melden. Der entstandene Schaden wird auf dem Schadenformular festgehalten, (wenn möglich mit Foto) und von der verursachenden Person und dem Geschädigten unterschrieben. 

10 Geschäftsgeheimnis, Geheimhaltungspflicht, Datenschutz

agriHome und deren Mitarbeitende verpflichten sich, keinerlei Informationen, die sie im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses erfahren, an Dritte weiterzugeben.

11 Geschenke an Mitarbeitenden

Den Mitarbeitenden von agriHome ist es untersagt, von Kunden oder deren Angehörigen Geld oder andere Geschenke bzw. Hinterlassenschaften über einem Betrag von CHF 100.00 für den persönlichen Gebrauch anzunehmen. Spenden in die Personalkasse werden gerne entgegengenommen, da davon alle Mitarbeitende profitieren können. 

12 Streitigkeiten, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Differenzen, welche sich aus dem Vertrag ergeben können, werden wenn immer möglich im gegenseitigen Gespräch zwischen den Vertragsparteien geregelt.  

In Abweichung von Art. 31 ZPO ist der Gerichtsstand Sursee für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien kommt ausschließlich schweizerisches Recht zur Anwendung. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil des Verleihvertrages mit dem Kunden. Durch die Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit sämtlichen Bedingungen.